Münzen-Tauchbad Gold 200ml
Jeder Sammler der Geldstücke sammelt, seien es nun Geldmünzen, Geldstücke aus fremden Ländern, Sonderprägungen oder seltene Auflagen, möchte diese natürlich möglichst glänzend und sauber in einem Album oder einer Schatulle aufbewahren. Leider setzten sich auch auf Münzen mit der Zeit Verschmutzungen, Keime und Staub ab. Dies kann z.B. durch falsche Aufbewahrung zu Stande kommen. Ein weiterer Grund zur Reinigung kann Metallfraß sein. Solcher Fraß kann letztlich das Geldstück zersetzten. Deshalb ist es umso wichtiger Münzen schonend und richtig zu reinigen. Die Behandlung beim Fachmann ist meistens kostenaufwendig und möchte daher gerne umgangen werden. Wir haben die Lösung!
Das Sambol Münzen Tauchbad ist für Gold geeignet. Es reinigt, entoxidiert und pflegt mit einem optimierten Aufheller. Ein professioneller Anlaufschutz schützt Ihre Kostbarkeiten vor schnellen Verfärbungen. Einfach die Münze in den Korb legen und wenige Sekunden eintauchen! Im Anschluss mit Wasser abspülen und mit einem weichen Tuch trocknen. Bei leichten Verunreinigungen genügt oft eine Schnell-Reinigung. Sind die Verschmutzungen stärker, ist die Münzwäsche eine ausgezeichnete Vorreinigung für dieses professionelle Tauchbad.
Vorsicht: Nicht geeignet für Eisen und Aluminium!
Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheitsverordnung)
Sambol IBS GmbH
Walter-Schellenberg-Straße 6
78315 Radolfzell am Bodensee
Vertreten Durch: Jens Neugebauer
Telefon: +49 (0) 7732-56569 E-Mail: kontakt@sambol.de
Angaben zur verantwortlichen Person (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheitsverordnung)
Sambol IBS GmbH
Walter-Schellenberg-Straße 6
78315 Radolfzell am Bodensee
Vertreten Durch: Jens Neugebauer
Telefon: +49 (0) 7732-56569 E-Mail: kontakt@sambol.de
Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Angaben zur Produktsicherheit:
Reinigungsmittel stets außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
Bei der Verwendung von Reinigungsmitteln sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Haut und Augenkontakt vermeiden
Beim Umgang mit Reinigungsmitteln sind die Sicherheitshinweise sowie die Gefahrenhinweise auf dem Produkt stets zu beachten. Unsere Produkte dürfen nur gemäß den Herstellerangaben verwendet werden.
Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften.
Die Informationen auf dem Produktetikett sind stets zu befolgen.
2.2 KennzeichnungselementeKennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Gefahrenpiktogramme

Signalwort Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Phosphorsäure
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen.P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen.P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut
mit Wasser abwaschen [oder duschen].P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2 KennzeichnungselementeKennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Gefahrenpiktogramme
63.0.4
Vorschriften.

